Elektrotechnik
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Elektrotechnische Überprüfungen

Unsere Leistungsübersicht wo wir sie im Fachbereich Elektro unterstützen können:

  • Erst- und wiederkehrende Überprüfung von Elektroanlagen
  • Erst- und wiederkehrende Überprüfung von Elektroanlagen in Ex Bereichen
  • Erst- und wiederkehrende Überprüfung von Blitzschutzanlagen
  • Erst- und wiederkehrende Überprüfung von Blitzschutzanlagen in Ex Bereichen
  • Erst- und wiederkehrende Überprüfung gemäß VbF und VEXAT
  • Erst- und wiederkehrende Überprüfung von Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Wiederkehrende Prüfung von Sicherheitseinrichtungen bei Maschinen und Anlagen
  • Wiederkehrende Überprüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten
  • Erst- und wiederkehrende Überprüfungen von PV-Anlagen
  • Erst- und wiederkehrende Überprüfung von E-Ladestationen

Für Fragen oder Detailauskünfte scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.

Elektrotechnische Überprüfungen im Detail:

Überprüfungen der Elektroanlagen und Ausrüstungen sind gesetzlich verpflichtend und sind vor erstmaligem Gebrauch von Geräten, Anlagen oder Maschinen und auch wiederkehrend entsprechend den ÖVE/ÖNORMEN durchzuführen.

ÖVE/ÖNORM E 8001
ÖVE/ÖNORM E 8101
ÖVE EN 60204

Bei der Überprüfung elektrischer, ortsveränderlicher Betriebsmittel gemäß ÖVE/ÖNORM E8701-1 handelt es sich um die Prüfung jener Elektrogeräte die mittels steckbarer Anschlussleitung betrieben werden.
Wie zum Beispiel Handelektrowerkzeuge, Leuchten, Netzgeräte, Kleintransformatoren, Laborgeräte, aber auch Leitungsroller und Verlängerungsleitungen usw.

Diese Überprüfung ist sowohl nach Reparaturen und Instandsetzungen als auch regelmäßig wiederkehrend durchzuführen.

NOT- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind einer jährlichen Hauptprüfung zu unterziehen. Bei dieser Prüfung wird kontrolliert ob die Anlage die geforderte Leuchtdauer einhält, Ob die Batteriekapazitäten noch ausreichend sind und die Leuchten Funktion sichergestellt ist um im Ernstfall die erforderliche Ausleuchtung der Fluchtwege sicher zu stellen.
Die Verpflichtung dazu ist in der Arbeitsstättenverordnung § 13 begründet.

Die Überprüfung von Blitzschutzanlagen unterliegt ebenfalls einer gesetzlichen Verpflichtung und sind nach Errichtung und wiederkehrend einer normgerechten Kontrolle zu unterziehen.

ÖVE/ÖNORM E 8049
ÖVE/ÖNORM EN 62305

Alle diese Überprüfungen sind, je nach Anlagenart und Ausprägung des Gefahrenpotentials in unterschiedlichen Prüfungsabständen durchzuführen.

Dazu informieren und beraten wir sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch.

Zu sämtlich durchgeführten Prüfabläufen werden die erforderlichen Prüfprotokolle von uns erstellt. Damit sie im Falle einer behördlichen Überprüfung oder einer Anfrage ihres Versicherers alles griffbereit zur Hand haben.